Neues zum Sonderfonds für Kulturveranstaltungen: Wirtschaftlichkeitshilfe trotz Wahlmöglichkeit bei Kapazitätsbeschränkungen

Seit 8. Oktober 2021 gilt im Rahmen des Bundes-Sonderfonds: Kulturveranstalter:innen können zur Deckung ihrer Kosten die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen, falls sie ihr Platzangebot Corona bedingt um mindestens 20% reduzieren, auch wenn die jeweiligen landespezifischen Regelungen wie in Bayern Wahlmöglichkeiten bei Kapazitätsbeschränkungen einräumen. Falls sie sich freiwillig für eine geringere Auslastung entscheiden, müssen sie allerdings bei der

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