Versicherungslösungen für Mitglieder

Versicherungen für Vereine/Verbände

Wir möchten unseren Verbandsmitgliedern die Möglichkeit bieten, über das Verbandsportal strukturierte Erstinformationen zu wesentlichen Versicherungs-produkten für Vereine/Verbände zu erhalten. Im zweiten Schritt können unsere Mitglieder dann über einen einen Versicherungsmakler unseres Vertrauens direkt eine Anfrage absenden. Der BLVKK erbringt selbst keine Beratung zu den Versicherungslösungen, sondern bedient sich generell der Dienstleistung des Versicherungsmaklers.

Wichtig: Der BLVKK erzielt keinen finanziellen Vorteil aus abgeschlossenen Versicherungen seiner Mitglieder!

Der Versicherungsmakler ist nicht an eine Versicherungsgesellschaft gebunden. Er ist kein Vertreter oder Beauftragter einer Gesellschaft, hat also keinen Dienst- oder Vermittlervertrag. Für die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit erhält er eine Courtage von dem jeweiligen Versicherungsunternehmen, über das ein Versicherungsvertrag platziert wird. Zusätzliche Kosten fallen für die Interessenten und Mandanten nicht an. Anders als alle anderen Vermittlertypen steht der Versicherungsmakler auch rechtlich auf der Seite des Kunden als sein Partner. Nur so kann er dessen Interessen auch wirklich vertreten, z.B. bei der Produktauswahl, in der Vertragsverwaltung oder zur Unterstützung in der Schadenabwicklung.

Das Produktkonzept

Zur Strukturierung des Angebotes und zur besseren Übersichtlichkeit für unsere Mitglieder zeigen wir die Produktportefeuilles im Baukastensystem.Es orientiert sich in der ersten Stufe und zum „Direktabschluss“ über den Versicherungsmakler an einer jährlichen Haushaltssumme von maximal 100.000 Euro orientiert. Für Mitglieder mit höheren Haushaltsummen ist aus dem Baukastensystem eine entsprechende (Email-)Anfrage beim Versicherungsmakler möglich, um alternative Produktvarianten anzubieten.

Das Baukastenprinzip ermöglicht außerdem die weitestgehende Einbindung bereits bestehender Versicherungslösungen, falls dies das Mitglied explizit wünscht, die Fortführung der Versicherung/en sinnvoll bzw. wegen fehlender Alternativen angeraten ist.  

 

Wesentlicher Versicherungsschutz für Vereine – Bausteinübersicht

Basisschutz

Baustein I: Vereins-Haftpflichtversicherung

Auch Vereine benötigen eine Haftpflichtversicherung, denn sie sind per Gesetz haftbar für das Handeln ihrer Mitglieder innerhalb der Tätigkeiten für den Verein.

Finanzielle Ansprüche gegen einen Verein aufgrund Sach- und Personenschäden Dritter können schnell hohe Summen erreichen, die der Verein allein nicht stemmen kann. Deswegen ist eine Haftpflichtversicherung für jeden Verein ein Muss. Die gesetzliche Haftpflicht des Vereins wird so per Vertrag auf die Versicherung übertragen.

Schadenbeispiel:

  • Eine Person rutscht aus und verletzt sich (Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Vereins)
  • Es kommt zu einem Schaden an gemieteten Sachen, für die der Verein Schadensersatz zahlen muss.
  • Verlust des Schlüssels zu den gemieteten Vereinsräumen

EINSCHLUSS-OPTION I: Mitversicherung Haftung für Tätigkeitsschäden

Bei sogenannten Tätigkeitsschäden handelt es sich um Sach- und Folgeschäden an Gegenständen Dritter, wenn Vereinsmitglieder mit oder an diesen Sachen zum Vereinszweck tätig werden. Mitversichert gelten auch Fahrzeugschäden durch Be- und Entladen sowie Schäden an unter- und/oder oberirdischen Leitungen.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind jedoch Schäden an Computern (PC, Laptop, Tablet), Handys und Smartphones. Bei Bedarf kann gegen Zuschlag Versicherungsschutz über ein anderes Produkt geboten werden.

Schadenbeispiel:

  • Beim Entladen von Vereinsutensilien eines angemieteten Lieferwagens wird die Heckklappe beschädigt

EINSCHLUSS-OPTION II: Mitversicherung Reiseveranstalter-Haftpflichtrisiko

Das Vereine auch längere gemeinsame Ausflüge (Reisen) planen, zu denen evtl. auch Ehepartner und weitere Angehörige zugelassen sind, ist nicht selten. Die wenigsten Vereine wissen, dass Sie sich allein schon durch die eigene Planung (Reiseziel, Hotel, Programm…) und das Festlegen eines einheitlichen Preises selbst wie ein „echter“ Reiseveranstalter haften (siehe § 651 BGB).

Schadenbeispiel:

  • Erkrankung Reiseteilnehmer durch Salmonellenvergiftung bei Hotelaufenthalt

 

Zusatzschutz

Baustein II: Mitversicherung aller öffentlichen Veranstaltungen bis 3.000 Besucher

Die Veranstalter-Haftpflichtversicherung deckt alle Ansprüche, die durch Personen- und/oder Sachschäden bei der Vorbereitung und Durchführung einer Veranstaltung entstehen können. Pauschal versichert sind alle öffentlichen Veranstaltungen auch mit Ausschank/Bewirtung in eigener Regie einschließlich der mit den Veranstaltungen in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Vor- und Nacharbeiten.

Falls der Verein nur eine oder wenige „kleine“ öffentliche Veranstaltungen pro Jahr durchführt, können diese u.U. noch kostengünstiger über ein Einmalprodukt je Veranstaltung abgesichert werden.

Schadenbeispiel:

  • Beschädigung beim Aufbau: Während des Messeaufbaus werden Materialcontainer mit fixierten Rollen geschoben, und zerkratzen dabei das Parkett
  • Durch fehlende Absperrung stürzt eine Veranstaltungsbesucher und verletzt sich

Baustein III: Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung

Ein Verein haftet nicht nur für Sach- und Personenschäden, sondern auch für Vermögensschäden, die schuldhaft gegenüber Dritten verursacht wurden. Ansprüche gegen den Verein können sowohl durch den Verein bzw. die Mitglieder selbst als auch durch Außenstehende (Drittansprüche) entstehen. Deswegen ist es für Vereine wichtig, sich auch gegen Vermögensschäden abzusichern.

Schadenbeispiel:

  • Eine Mitarbeiterin, die immer als sehr verlässlich galt, gerät privat in die Schuldenfalle und veruntreut Gelder des Vereins.
  • Der Verein stellt falsche Spendenbescheinigungen aus. Dadurch kann der Spender die Geldzuwendung nicht beim Finanzamt absetzen. Für die entgangene Steuerminderung kann der Spender vom Verein einen Ersatz verlangen.
  • Die Buchhaltung des Vereins berechnet die Sozialabgaben falsch. Der Rentenversicherungsträger fordert nun ein Mehrfaches an Beiträgen nach.

Baustein IV: Vermögensschaden-Höherdeckung für Organe (D&O-Versicherung)

Zusätzlich zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sollten Vereine ihre Vorstände gesondert durch eine sogenannte D&O-Versicherung absichern. Diese schützt die Organe (Vorstand, Geschäftsführer, leitende Angestellte) bei fehlerhaften Handlungen, die zu einem Schaden gegenüber der eigenen Organisation oder einem Dritten geführt haben vor der Vollstreckung in das Privatvermögen. Bedeutsam dabei ist, dass der Vorstand gesamtschuldnerisch haftet. Der Fehler eines Einzelnen Vorstandsmitglieds, sogar wenn dieses bereits ausgeschieden ist, kann dazu führen, dass alle Vorstände uneingeschränkt mit Ihrem Privatvermögen haften müssen!

Schadenbeispiel:

  • Der Vorstand vergisst die rechtzeitige Beantragung von Fördergeldern. Diese Gelder werden nicht ausgezahlt und der Verein verlangt Entschädigung vom Vorstandsmitglied.

Baustein V: Rechtsschutz

Eine Rechtsschutzversicherung kann als Pendant gegenüber den vorher dargestellten Haftpflichtdeckungen verstanden werden. Die Rechtsschutzdeckung schützt den Verein selbst und die Vereinsmitglieder in ihrer Tätigkeit für den Verein vor den Kostenrisiken eines Rechtsstreites, wenn es darum geht, EIGENE Ansprüche gegenüber Dritten geltend zu machen bzw. Rechte durchzusetzen.

Im besonders günstigen Vereins-Rechtsschutz können nur die eingetragenen Vereine versichert werden, die weder auf einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb noch auf die Vertretung wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder ausgerichtet sind. Geht die Vereinstätigkeit darüber hinaus, besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung. Zur Prüfung der Eingruppierung ist zwingend die Einreichung der Satzung beim Versicherungsmakler erforderlich.

Als Serviceleistung bietet der relevante Anbieter auch eine telefonische Rechtsberatung an. Die Telefonberatung gilt auch für nicht versicherte, sonst nicht versicherbare oder von Ausschlüssen betroffene Bereiche.

Leistungsbeispiel für Kostenübernahme:

  • Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers,
  • Zerstörung der Vereinseinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher
  • Steuerliche Nichtanerkennung von Büroausstattung
  • Behördliche Genehmigung für Vereinsveranstaltung wird nicht erteilt

 

Einzellösungen

Falls nach Abstimmung erweiterter Bedarf an Versicherungsschutz aufgrund besonderer Risiken zu den oben genannten Bausteinen oder zusätzlicher Risiken (z.B. als Eigentümer von Fahrzeugen, Gebäuden, Inventar oder elektronischen Geräten, Betreiber/Nutzer von Homepages oder internetbasierenden Anwendungen etc.) besteht, bietet der Versicherungsmakler auf Wunsch des BLVKK-Mitglieds auch hierzu geeigneten Versicherungsschutz auf Basis einer eigenständigen Kalkulation oder über eine separate Lösung unabhängig vom Baukastenprinzip.

 

Kurzübersicht Leistungsumfang je Baustein

Übersicht zu den wesentlichen Deckungsinhalten, Ersatzleistungen und den Regelungen zur Selbstbeteiligung

Es gilt der Wortlaut der Versicherungsbedingungen des relevanten Versicherers.

-à ggf. Verlinken, sonst rausnehmen!

 

Beitragstableau Vereine bis 200 Mitglieder / Haushaltssumme 100.000 Euro

Bei Abschluss von mind. 3 Bausteinen (I – IV) wird ein Nachlass von 10 % gewährt!

 

Baustein / Versicherungssummen                  Jahresbeitrag incl. VST 19 %

Vertragslaufzeit                                                    1 Jahr                                   3 Jahre

 

Baustein I: Vereins-Haftpflicht                              113,05 Euro              101,75 Euro

3.000.000 Euro pauschal für Personenschäden und/oder Sachschäden

(Tarifierung Einschluss-Option I + II nach Einzelkalkulation)

 

Baustein II: Veranstalter-Haftpflicht                     261,80 Euro              235,62 Euro

Für ALLE öffentlichen Veranstaltung pro Jahr bis 3.000 Besucher

3.000.000 Euro pauschal für Personenschäden und/oder Sachschäden

(Tarifierung für EINE Veranstaltungen mit Einmalbeitrag nach Einzelkalkulation)

 

Baustein III: Vermögensschaden-Haftpflicht      107,10 Euro                96,39 Euro

25.000 Euro für „ECHTE“ Vermögensschäden je Leistungsfall

 

Baustein IV: Vermögensschaden-Haftpflicht     142,80 Euro              128,52 Euro  

                        Höherdeckung für Organe (D&O)                             

100.000 Euro für „ECHTE“ Vermögensschäden je Leistungsfall

 

Baustein V: Vereins-Rechtsschutz              ab  96,96 Euro                 96,96 Euro  

OHNE eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb                                      (Beitrag je nach SB-Variante)

OHNE Vertretung wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder

Unbegrenzte Versicherungssumme je Rechtsschutzfall

300.000 Euro für Rechtsschutzfälle in Europa

Unbegrenzte Strafkautionsdarlehen in EU-Land

300.000 Euro für Strafkautionsdarlehen weltweit             

(Tarifierung für gewerbliche Risiken nach Vorlage Satzung mit Einzelkalkulation)